Unterrichtsbedingungen /
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab November 2022)

Unterrichts-bedingungen
/ Allgemeine Geschäfts- bedingungen (gültig ab November 2022)

Gender-Disclaimer: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Zwischen dem Musik Kollektiv der Andrade Troya & Croy GbR, im Folgenden „Muko“ genannt und dem Vertragspartner, im folgenden „Schüler“ genannt, gelten folgende Bedingungen als vereinbart.

1. Schul- und Unterrichtszeiten
1) Das Schuljahr beginnt jeweils am 01. September und endet am 31. August. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Bayerns gilt im Wesentlichen auch für den Unterricht am Muko.
2) Der Unterricht wird als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht erteilt.
3) Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet mit Betreten und Verlassen des Unterrichtsraumes.
4) Die Unterrichtszeiten können sich mit Beginn eines neuen Schuljahres ändern.

2. Aufnahme
1) Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages.
2) Nach erfolgter Anmeldung zum Unterricht, gilt der Unterrichtsvertrag durch die zwischen dem Muko bzw. der Lehrkraft und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter einvernehmlich verabredete Unterrichtszeit und Unterrichtsart als verbindlich abgeschlossen.
3) Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages entsteht die Entgeltpflicht.
4) Die Unterrichtszeit und der Unterrichtsort gelten dann für beide Seiten als verbindlich. Sie können nur in beidseitigem Einvernehmen zwischen dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter und dem Muko bzw. der Lehrkarft geändert werden.
5) Jeder Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsfaches oder der Unterrichtsform bedarf der schriftlichen Zustimmung des Muko.

3. Lehrkräfte
1) Die Lehrkräfte sind in der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts und der Schülervorspiele frei.
2) Es besteht kein Anrecht auf einen Wunschlehrer.
3) Bei einem Lehrerwechsel beginnt die Probezeit von vier Unterrichtseinheiten erneut (nur bei Unterrichtsmodell „Abo“)

Muko – Prepaid Karte

1. Laufzeit
1) Der Unterricht findet ab dem Datum der ersten Unterrichtseinheit in wöchentlich aufeinanderfolgenden Unterrichtseinheiten zu mit der Lehrkraft vereinbarten Zeit, außer an Feiertagen, Ferien und schulfreien Tagen an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Bayern, statt.
2) Individuelle Absprachen mit der Lehrkraft (z.B. mehrere Stunden pro Woche) sind möglich.

2. Gebühren
1) Die Gebühr für die jeweilige Karte, wird im Voraus (spätestens zur ersten Unterrichtsstunde) auf untenstehendes Konto mit Betreff „Prepaid Karte – Name Schüler“ überwiesen.
2) Eine Rückerstattung oder Auszahlung noch offener Unterrichtstunden ist nicht möglich.
3) Die Gebühren für Prepaid Karten können angepasst werden. Die jeweils gültige Gebührentabelle ist jederzeit am Aushang in den Räumlichkeiten des Muko sowie im Internet unter www.mukomuenchen.de einsehbar.

3. Unterrichtsausfall
1) Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler aus Gründen versäumt, die in seiner Verantwortung liegen (auch bei Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden, wenn die mit der Lehrkraft vereinbarte Stunde nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wurde.
2) Eine Unterbrechung des Unterrichts (auch bei Krankheit des Schülers) bzw. eine Verlängerung der Gültigkeit, entscheidet das Muko auf schriftlichen Antrag mit ärztlichem Attest.
3) Wegen Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunden werden nachgeholt oder es wird eine Vertretung für die Fehlstunden der Lehrkraft organisiert.

4. Gültigkeit
Die 5er Karte ist 3 Monate und die 10er Karte 5 Monate ab der ersten Unterrichtsstunde gültig. Der Monat August wird nicht mitgezählt.

5. Dauer
Die Prepaid Karte endet automatisch nach der fünften oder zehnten
Unterrichtsstunde bzw. nach Ablauf der Gültigkeit.

6. Verlängerung
Der Unterricht kann durch Erwerben weiterer Prepaid Karten oder Unterricht „Abo“ fortgesetzt werden. In beiden Fällen ist das MUKO schriftlich per Mail davon in Kenntnis zusetzten, die jeweilige Lehrkraft wird dann über die Verlängerung informiert.

Muko – Abo

1. Laufzeit, Probezeit
1) Der Unterrichtsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen, danach ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich (§309 Nr. 9 BGB).
2) Es wird eine Probezeit von vier Unterrichtseinheiten, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann der Unterricht fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich per E-Mail erfolgen.

2. Gebühren
1) Bei den Gebühren handelt es sich um den durchschnittlichen Monatspreis. Dieser basiert auf der Jahresgebühr, die zur einfacheren Abrechnung auf alle 12 Kalendermonate verteilt wird. Der Monatspreis ist durchgehend, auch in den Ferien, fällig.
2) Im Abo werden mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr gegeben, im zweiten Schulhalbjahr (ab 1. März) mindestens 16.
3) Im ersten Unterrichtsmonat (Unterrichtsbeginn während des Monats) werden die Einzeleinheiten für den Unterricht berechnet.
4) Finden aufgrund der Ferien- und Feiertagsregelung weniger als die oben genannten 36 Unterrichtseinheiten statt, kommt das Muko seiner Verpflichtung in Form von Schulkonzerten oder Ensembleunterricht nach.
5) Das Muko behält sich vor, die Gebühren mit Beginn eines neuen Schuljahres in angemessenem Rahmen den gegebenen Marktbedingungen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen anzupassen. Die gültige Gebührentabelle ist jederzeit am Aushang in den Räumlichkeiten des Muko sowie im Internet unter www.mukomuenchen.de einsehbar.
6) Die Unterrichtsgebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, monatlich zum jeweils dritten eines Monats per Dauerauftrag auf das auf dem Vertrag stehende Bankkonto des Musik Kollektivs überwiesen. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 2 Monatsbeiträgen erfolgt die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und ein Inkassounternehmen wird mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Sofern und solange Gebühren bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, besteht kein Anspruch auf Unterricht.

3. Unterrichtsausfall
1) Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler aus Gründen versäumt, die in seiner Verantwortung liegen (auch bei Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden.
2) Eine Unterbrechung des Unterrichts (auch bei Krankheit des Schülers) kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Bei längerer Erkrankung entscheidet das Muko nach drei versäumten Stunden auf schriftlichen Antrag mit ärztlichem Attest über die vorzeitige Beendigung des Unterrichtsvertrages.
3) Sollte der Unterricht infolge von Krankheit oder sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt werden.
4) Bei Ausfall des Unterrichts wegen Verhinderung der Lehrkraft von mehr als 3 Unterrichtsstunden, für die keine Nachholtermine angeboten wurde, werden die entsprechenden Stundengebühren auf Antrag rückvergütet.
5) Wenn ein angebotener Nachholtermin zweimal nicht angenommen oder wahrgenommen wird, besteht kein Anrecht mehr auf einen neuen Nachholtermin.
6) Bei Gruppenunterricht: Eine Nachholstunde für Gruppenunterricht gilt als nachgeholt, wenn mindestens zwei SchülerInnen an der mit der Lehrkraft vereinbarten Nachholstunde teilnehmen.

4. Dauer / Kündigung
Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen. Für alle nach dem 01.03.2022 abgeschlossenen Verträge gilt: nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich (§309 Nr. 9 BGB).

4. Datenschutzgrundverordnung
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Alle benötigten Daten werden auf unserem Server gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Zur Seite steht uns dabei der externe Cloud-Dienstleister – MSVplus Stefan Barton, An der Ratsforst 9, 21335 Lüneburg. Dieser Dienstleister wurde von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und im Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO an Weisungen gebunden.

5. Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht durch die einfache elektronische Form nach § 127 Abs. 3 BGB, sondern nur durch die qualifizierte elektronische Schriftform nach § 126 a ersetzt werden. Änderungen von Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung sind dem Musikinstitut unverzüglich mitzuteilen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

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